Fahrschule Gekeler - Deine Fahrschule in Esslingen und Aichwald – Ferienfahrschule

Praxis

Praxis

Praxis

Praktischer Unterricht

Die praktische Führerscheinausbildung findet bei mir mit den neuesten Fahrzeugen statt - egal ob Auto oder Motorrad.

Wie läuft eine Fahrstunde ab? Welche Fahrzeuge stehen zur Verfügung? Wieviele Stunden benötige ich? Wer fährt mit mir?

All das und noch mehr erfährst Du auf den folgenden Seiten.

Ablauf

Beim praktischen Unterricht hole ich Dich direkt an Deiner Haustüre, an der Schule, oder an einem anderen Ort nach Vereinbarung ab und lege nach einer ausgiebigen Einweisung auch schon mit Dir los.

Je nach Klasse, sind die Fahrstunden in Überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nachfahrten gegliedert.

Klasse BF17 (Führerschein ab 17)

Praxis

Theorie

Die Führerscheinklasse (Prüfbescheinigung) BF 17 berechtigt zum Führen von Kraftwägen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t in Begleitung einer geeigneten Person

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  • Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg dürfen mitgeführt werden.
  • Das gesetzliche Mindestalter sind 17 Jahre.
  • Die Probezeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Aushändigung der Prüfbescheinigung.
  • Größere bzw. schwerere Anhänger dürfen unter Beachtung folgender Voraussetzung mitgeführt werden: Beide zulässige Gesamtmassen (Zugfahrzeug und Anhänger) dürfen in ihrer Summe 3,5t nicht überschreiten.

Die Klasse BF 17 berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und L, diese dürfen ohne Begleitperson gefahren werden!

Für die eingeschlossenen Klassen kann für den Auslandsaufenthalt ein gesonderter Führerschein beantragt werden.

Informationen für die Begleitperson (Voraussetzungen um begleiten zu dürfen):

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Führerschein Klasse B (oder Klasse 3) seit mindestens 5 Jahren durchgehend
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg)
  • Für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille-Regelung
  • Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein

5 Überlandfahrten zu je 45 min.

4 Autobahnfahrt zu je 45 min.

3 Nachtfahrt zu je 45 min.

12 Doppelstunden zu je 90 min. Grundstoff
bei Erweiterung 6 Doppelstunden

2 Doppelstunden zu 90 min.
klassenspezifischer Technikunterricht

Klasse B 197 (Prüfung auf Automatik und trotzdem Schaltwagen fahren)

Praxis

Theorie

PKW ab 17/18 Jahren  Ausbildungsumfang wie Klasse B.
Stressfreie Automatik Prüfung und trotzdem bereit für Schaltwagen, ohne Beschränkung bei Klasse B

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  • entspannter in die Prüfung
  • mehr Konzentration auf den Straßenverkehr
  • Kein "Abwürgen" des Motors
In der Ausbildung integriert 10 Std auf Schaltgetriebe und ein 15 -minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer/der Fahrlehrerin, dass der Bewerber/die Bewerberin in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu Fahren.

Die 10 Fahrstunden auf Schaltwagen sind Teil der normalen Ausbildung, kommen nicht obendrauf!

Bitte beachten:
Bei Erweiterungen auf Klasse BE, C1, C1E, C, CE beschränkt sich die Fahrerlaubnis auf  Automatik (außer es wird eine Schaltprüfung zusätzlich abgelegt)

In der Ausbildung integriert 10 Std auf Schaltgetriebe

 

Klasse B

Praxis

Theorie

Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t und max. 9 Personen incl. Fahrer.

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  • Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg dürfen mitgeführt werden.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge im Inland, im Falle eines Kraftfahrzeugs mit einer Motorleistung von mehr als 15 KW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis 21 Jahre alt ist.
  • Das gesetzliche Mindestalter ist 18 Jahre.
  • Die Probezeit beträgt beim Ersterwerb zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Aushändigung des Führerscheins.
  • Größere bzw. schwerere Anhänger dürfen unter Beachtung folgender Voraussetzungen mitgeführt werden:
    Beide zulässige Gesamtmassen (Zugfahrzeug und Anhänger) dürfen in ihrer Summe 3,5t nicht überschreiten.

Die Klasse B berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und L!

5 Überlandfahrten zu je 45 min.

4 Autobahnfahrt zu je 45 min.

3 Nachtfahrt zu je 45 min.

12 Doppelstunden zu je 90 min. Grundstoff
bei Erweiterung 6 Doppelstunden

2 Doppelstunden zu 90 min.
klassenspezifischer Technikunterricht

Klasse BE

Praxis

Theorie

Die Führerscheinklasse BE berechtigt zum ziehen von Anhängern, bei denen die zulässige Gesamtmasse schwerer als 750 Kg ist, aber 3,5 t nicht überschreitet und nicht unter Klasse B fällt.

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  • Die Führerscheinklasse B ist als Vorbesitz erforderlich.
  • Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Wichtig: Die Klasse BE kann auch in Verbindung mit dem begleiteten Fahren ab 17 (BF 17) erworben werden.

3 Überlandfahrten zu je 45 min.

1 Autobahnfahrt zu je 45 min.

1 Nachtfahrt zu je 45 min.

Es wird kein gesonderter Unterricht benötigt.

Klasse B96

Praxis

Theorie

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B, die als Vorbesitz erforderlich ist.

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  • Mit der Erweiterung dürfen Kraftwagen der Klasse B Anhänger über 750 Kg zulässiger Gesamtmasse ziehen.
  • Die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) ist jedoch auf max. 4.250 Kg begrenzt.

Wichtig: Für die Erweiterung auf B96 ist keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich. Es handelt sich um eine reine Ausbildung in der Fahrschule.

Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Stunden)

Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Stunde)

150 Minuten (2,5 Stunden) spezieller Unterricht für Klasse B96.

Klasse B196

Praxis

Theorie

Wer mindestens 25 Jahre alt und seit fünf Jahren im Besitz der Klasse B ist, erhält nach einer Schulung mit mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten  Praxis) die Berechtigung in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu führen.

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  • Dies bedeutet nicht die Erteilung der Klasse A1, sondern lediglich eine Ausweitung der Klasse B. Somit ist ein späterer (verkürzter) Stufenaufstieg auf die Klasse A2 ausgeschlossen.

  • Mindestalter: 25

  • Vorbesitz: mindestens 5 Jahre Klasse B

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, beidenen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Wichtig: Für die Erweiterung auf B196 ist keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich. Es handelt sich um eine reine Ausbildung in der Fahrschule.

5 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten) )

4 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)

Klasse A

Praxis

Theorie

Die Führerscheinklasse A, berechtigt zum Führen aller Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge* mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

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  • Dieser Führerschein ist für alle Führerscheinbewerber ab dem 24. Lebensjahr.
  • Die Probezeit beträgt beim Ersterwerb zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Aushändigung des Führerscheins.

*Wird die Führerschein Klasse A vor dem 21. Lebensjahr durch eine Aufstiegsprüfung erlangt, dürfen Dreirädrige Kraftfahrzeuge nur bis max. 15 kW (siehe Klasse A1) gefahren werden. Ab dem 21. Lebensjahr entfällt diese Beschränkung dann automatisch.

Die Klasse AU berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM, A1 und A2!

5 Überlandfahrten zu je 45 min.

4 Autobahnfahrt zu je 45 min.

3 Nachtfahrt zu je 45 min.

Bei Vorbesitz der Klasse A1 müssen jeweils 2 Einheiten weniger absolviert werden. 

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfallen die gesetzlichen Pflichtstunden.

12 Doppelstunden zu je 90 min. Grundstoff
bei Erweiterung 6 Doppelstunden

2 Doppelstunden zu 90 min.
klassenspezifischer Technikunterricht

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung

Klasse A2

Praxis

Theorie

Die Führerscheinklasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW. Das Kraftrad darf ein Verhältnis Leistung/Leermasse von max. 0,2 kW/Kg haben. Die Leistung darf nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 KW abgeleitet werden.

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  • Dieser Führerschein ist für alle Führerscheinbewerber ab dem 18. Lebensjahr als Direkteinstieg,
    oder für alle die A1 als Vorbesitz haben als aufstieg, möglich.
  • Die Probezeit beträgt beim Ersterwerb zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Aushändigung des Führerscheins.

Die Klasse A2 berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und A1!

5 Überlandfahrten zu je 45 min.

4 Autobahnfahrt zu je 45 min.

3 Nachtfahrt zu je 45 min.

Bei Vorbesitz der Klasse A1 müssen jeweils 2 Einheiten weniger absolviert werden. 

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfallen die gesetzlichen Pflichtstunden.

12 Doppelstunden zu je 90 min. Grundstoff
bei Erweiterung 6 Doppelstunden

4 Doppelstunden zu 90 min.
klassenspezifischer Technikunterricht

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.

Klasse A1

Praxis

Theorie

Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern mit einer maximalen Motorleistung von 11 KW (15 PS) und einem Hubraum von 125 cm³ und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h mit einer Leistung von maximal 15 kW.

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  • Bei Leichtkrafträdern darf ein Verhältnis Leistung/Leermasse von maximal 0,1 kW/Kg gegeben sein.
  • Dieser Führerschein ist für alle Führerscheinbewerber ab dem 16. Lebensjahr.
  • Die Probezeit beträgt beim Ersterwerb zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Aushändigung des Führerscheins.

Die Klasse A1 berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM!

5 Überlandfahrten zu je 45 min.

4 Autobahnfahrt zu je 45 min.

3 Nachtfahrt zu je 45 min.

12 Doppelstunden zu je 90 min. Grundstoff
bei Erweiterung 6 Doppelstunden

4 Doppelstunden zu 90 min.
klassenspezifischer Technikunterricht

Klasse AM

Praxis

Theorie

Die Führerscheinklasse AM berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern (Moped, Mokick), sowie dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen.

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  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50 ccm und bbH von max. 45 km/h bei einer Leistung von max. 4 KW
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einem Hubraum von max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, oder einem Hubraum von 500 ccm bei Selbstzündungsmotoren mit einer bbH von max. 45 km/h und einer Leistung von 4 KW bei einer Leermasse von max. 270 kg und nicht mehr als zwei Sitzplätzen.
  • Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, ober einem Hubraum von 500 ccm bei Selbstzündungsmotoren mit einer bbH von max. 45 km/h und einer Leistung von max. 6 KW (bei Straßen-Quads max. Leistung von 4 KW) bei einer Leermasse von Max. 425 kg und nicht mehr als zwei Sitzplätze.

Dieser Führerschein ist für alle Führerscheinbewerber ab dem 15. Lebensjahr und wird ohne Probezeit erteilt.

Keine Mindeststundenzahl vorgeschrieben.

12 Doppelstunden zu je 90 min. Grundstoff
bei Erweiterung 6 Doppelstunden

4 Doppelstunden zu 90 min.
klassenspezifischer Technikunterricht

Mofa

Praxis

Theorie

Die Mofaprüfbescheinigung berechtigt bereits mit 15 Jahren ein motorisiertes Fahrzeug mit 25 km/h zu führen.

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  • Die Prüfbescheinigung wird nach theoretischer und praktischer Ausbildung und einer Theorieprüfung ausgehändigt.
    oder für alle die A1 als Vorbesitz haben als aufstieg, möglich.

90 Minuten Übungsfahrstunde

Bei speziellem Mofakurs: 6 Doppelstunden zu 90 min. Mofastoff

Findet kein Kurs statt: 12 Doppelstunden zu 90 min. Grundstoff

2 Doppelstunden zu 90 min. Klasse M Technik

Klasse L

Praxis

Theorie

Die Führerscheinklasse L kann mit 16 Jahren erworben werden. Die Ausbildung beschränkt sich auf den theoretischen Teil und ist somit, mit relativ geringen Kosten verbunden. Eine sinnvolle Führerscheinkombination bietet sich mit der Klasse AM.

+ Details anzeigen

  • Die Klasse L berechtigt zum Führen von Land- oder Forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger bis max. 25 Km/h.
  • Weiter sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Stapler bis 25 Km/h erlaubt.
Nicht vorhanden

12 Doppelstunden zu je 90 min. Grundstoff
bei Erweiterung 6 Doppelstunden

2 Doppelstunden zu 90 min.
klassenspezifischer Technikunterricht

Praktische Prüfung

Nährer Informationen über den genauen Ablauf der praktischen Prüfung erhälst Du unter folgendem Link:

TÜV SÜD Führerscheinprüfung

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0172 - 98 23 028

Mobil

0172 - 74 30 163

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