Klasse BPKW ( ab 18 Jahren ) Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
| Klasse BEKraftwagen mit Anhänger ( ab 18 Jahren ) Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg und bis 3500 kg zG bestehen. ( Vorbesitz Klasse B erforderlich )
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Klasse B AutomatikPKW ( ab 18 Jahren ) Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t
| Klasse A2Motorrad ( ab 18 Jahren ) Krafträder ( Zweiräder, auch mit Beiwagen ) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kw; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2kw/kg.
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Klasse AKrafträder offen / Dreirädrige Kraftfahrzeuge ( Direkteinstig 24 Jahre ) Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum vom mehr als 50 ccm und eine bbh von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kw.
| Klasse A1Leichtkraftrad bis 125 ccm ( ab 16 Jahren ) Krafträder ( auch mit Beiwagen ) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1kW/kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrischen Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
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Klasse AMMotorroller ( ab 16 Jahren ) Zweirädrige Kleinkrafträder ( Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h bei elektrischen Antriebsmaschine Nennleistung höchstens 4 kw oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm )
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